Bankrecht

Ob Hilfe bei einer unberechtigten Kontosperrung, die Anfechtung einer mangelhaften Anlageberatung oder die Rechtsberatung im Zuge einer Finanzierung – als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf alle Fragestellungen und Probleme aus dem Bereich des Bankrechts spezialisiert.

Ohne ein Konto ist es heute nahezu nicht mehr möglich am Geschäftsleben teilzunehmen oder auch nur seine privaten Finanzangelegenheiten zu regeln. Mit einer Bank oder Sparkasse steht daher nahezu jeder Bürger in Verbindung und ist auf ein reibungsloses Funktionieren des Zahlungsverkehrs angewiesen. Kommt es hier zu Schwierigkeiten, führt dies schnell zu weiteren Problemen. Wird ein Konto beispielsweise gesperrt und kann die Zahlung der Miete daher nicht erfolgen, kann es auch zu Problemen mit dem Vermieter kommen. HEE Rechtsanwälte stehen bei allen Fragen und Problemen des alltäglichen Bankgeschäfts zur Seite.

Dies umfasst beispielsweise die Beratung und gegebenenfalls die Vertretung in Fällen, in denen Konten oder Darlehen gekündigt oder gesperrt werden, den Bereich unberechtigter Kontoverfügungen und die Klärung und gegebenenfalls Löschung von SCHUFA-Eintragungen.

Geldwäsche

Gerade in einer internationalen Stadt wie Berlin häufen sich Fälle in den Banken und Finanzdienstleister teilweise vorschnell von einem Geldwäscheverdacht ausgehen. Zudem ist vielen Kunden nicht bewusst, dass eine Bank oder Sparkasse auch verpflichtet sein kann, bei größeren Finanztransaktionen, die sich nicht von selbst erklären, Nachfragen zu stellen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Geldwäscheproblematik zur Seite. Dies umfasst auch eine Beratung bei einer anstehenden Finanztransaktion, bei der sich die Frage stellt, ob es sich um einen geldwäscherelevanten Vorgang handelt oder nicht.

Darlehen

Die Aufnahme eines Darlehens oder eines Kredites stellt für die meisten Verbraucher einen Vorgang von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Aber auch Unternehmerkredite für eine Firmengründung oder zur Durchführung von weiteren betrieblichen Investitionen, stellen Entscheidungen dar, die wohlüberlegt getroffen werden sollten.

Kommt es nach einer Darlehensaufnahme zur Kündigung des Darlehens, ist dies in den meisten Fällen existenzbedrohend oder hat zumindest erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation. Wir helfen Ihnen und klären, ob die Kündigung berechtigt war oder nicht. Darüber hinaus stehen wir ihnen auch bei einer Schuldenregulierung zur Seite.

Beratung im Vorfeld

Zeichnen sich Schwierigkeiten bei einer laufenden Finanzierung ab, so ist es ratsam, sich schon im Vorfeld beraten zu lassen und den Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass er mit einer Beratung durch einen Rechtsanwalt hier eine Begegnung mit der Bank auf Augenhöhe sicherstellt.

So beraten und vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig beispielsweise im Vorfeld geplanter Finanzierungen, bei notwendigen Sanierungen und bei der Bereinigung bestehender Verbindlichkeiten.

Kapitalanlageberatung durch Banken

Eine wesentliche Tätigkeit von Banken und Sparkassen liegt in der Anlageberatung und Anlagevermittlung. Hierbei ist immer wieder festzustellen, dass Banken nicht optimal beraten und das Provisionsinteresse der Bank im Vordergrund zu stehen scheint. Zwar wurde in den letzten Jahren durch den Ausbau von Protokollpflichten vom Gesetzgeber einiges getan, dies bedeutet jedoch nicht, dass die Qualität der Beratung tatsächlich gestiegen ist. Gerade wegen der erhöhten Protokollpflichten sollten Bankenkunden auch nur das zu Protokoll geben, was ihnen tatsächlich erläutert worden ist.

Stellen Sie fest, dass ihnen ein Kapitalanlageprodukt - sei es ein Fonds, ein Zertifikat, ein Sparplan oder ähnliches - empfohlen wurde, das möglicherweise nicht zu Ihren Vorgaben passt, wenden Sie sich gern an uns.

Bundesweite Vertretung und Beratung

Für den Austausch mit unseren Mandanten ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Termin in unserer Kanzlei stattfindet. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bundesweit, dabei kann die Übermittlung der zur Prüfung notwendigen Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post stattfinden. Die erforderliche Besprechung ist in den meisten Fällen danach auch telefonisch gut möglich.

Alle oben genannten Fälle, in denen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und der Bank auftreten oder sich rechtliche Fragen ergeben, müssen im Einzelfall auf die entsprechende Rechtslage geprüft werden. Ihre Fachanwälte für Bankrecht stehen Ihnen gerne als fachkundiger Ansprechpartner zur Seite und vertreten Sie individuell und kompetent. Vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung. Wir sind gerne für Sie da!

Unsere Leistungen

  • Hilfe bei Phishing, Kartendiebstahl und –missbrauch
  • Beratung bei Finanzierung und Restrukturierung
  • Beratung und Vertretung bei Geldwäscheverdacht
  • Unterstützung bei Kontokündigung, Falschberatung, SCHUFA-Problemen

Erste Hilfe

Ihr Konto wurde gekündigt?

In Fällen der Kontokündigung drohen akute Unannehmlichkeiten. Dies reicht von der Tatsache, dass Geschäfte des täglichen Lebens ohne Konto nicht oder nur schwer möglich sind, über die Frage eines mit der Kündigung verbundenen SCHUFA-Eintrags bis zur Herausforderung, eine andere Bank zu finden, die ein Konto eröffnet. HEE Rechtsanwälte unterstützen in diesen Fällen schnell und unbürokratisch bei den erforderlichen Maßnahmen.

Probleme mit der SCHUFA

Von einer negativen SCHUFA-Eintragung erfahren die meisten Verbraucher erst, wenn Ihnen ein Vertragsabschluss, z.B. Kontoeröffnung, Darlehensvertrag, Mietvertrag oder Mobilfunkvertrag, verwehrt wird. Hier gilt es dann schnell zu handeln. Als erste Maßnahme sollte sich der betroffene Verbraucher eine SCHUFA-Eigenauskunft erteilen lassen, um genau zu wissen, um was für Eintragungen es sich genau handelt und von wem diese veranlasst wurden. In einem zweiten Schritt sollte dann geprüft werden, ob diese Eintragungen zurecht eingetragen wurden oder ob mit guten Erfolgsaussichten dagegen vorgegangen werden kann. Hierzu stehen Ihnen HEE Rechtsanwälte gerne mit ihrer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. Häufig gelingt es, den Veranlasser der SCHUFA-Eintragung zu einer Rücknahme der Meldung zu veranlassen oder die SCHUFA selbst dazu zu bewegen, die Eintragung zu löschen, wenn z.B. die Berechtigung der Eintragung nicht klar nachvollzogen werden kann. Hier muss jeder Fall einzeln geprüft und betrachtet werden.

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