Widerruf von Darlehensverträgen der Sparda Bank

Auch drei Jahre, nachdem der Gesetzgeber das Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten neu geregelt hat, gibt es immer noch Möglichkeiten zum Darlehenswiderruf. Das betrifft insbesondere Fälle aus den Jahren 2010 bis Mitte 2016.

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir bereits in zahlreichen Widerrufsfällen erfolgreich die Interessen unserer Mandanten gegen diverse Banken durchgesetzt und sie vor erheblichen Zinszahlungen bewahrt.
Wir beraten & vertreten Sie in allen Fragen des Widerrufs von Darlehensverträgen der Sparda Bank und werden immer nur Ihre Interessen wahren & durchsetzen.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular oder an info@hee-rechtsanwaelte.de.

Sparda Bank verwendet fehlerhafte Widerrufsbelehrung

In einem aktuell vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall (AZ XI ZR 331/17) ist das höchste deutsche Zivilgericht zu dem Schluss gekommen, dass die im zugrunde liegenden Fall verwendete Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft gewesen ist. Die Sparda-Bank verwendete eine Belehrung, die vom gesetzlichen Mustertext abwich und setzte eine eigene Widerrufsbelehrung an deren Stelle.

Zu viel Information schadet

Die Bank verwendete eine Information, die auch eine Belehrung darüber enthielt, dass die Widerrufsfrist erst mit der Erfüllung der Verbraucherpflichten aus § 312g BGB zu laufen beginne. Diese Vorschrift bezieht sich allerdings auf solche Rechtsgeschäfte, die elektronisch, also beispielsweise über das Internet, zustande kommen.
Weil dies im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht so war, sondern der Vertrag von den Darlehensnehmern persönlich unterzeichnet worden war, folgt nach richtiger Ansicht des BGH daraus, dass die Information fehlerhaft ist und die Frist nicht zu laufen beginnt, wenn der Vertrag tatsächlich nicht elektronisch abgeschlossen wurde.
Nach einem Bericht von n-tv sollen zahlreiche Sparda-Banken, aber auch andere Banken des genossenschaftlichen Sektors wie Volksbanken und Raiffeisenbanken die fehlerhafte Belehrung verwendet haben. Auch andere Banken sollen betroffen sein.

Fehler auch in weiteren Widerrufsinformationen der Sparda Bank

Uns liegt noch ein weiterer Fall mit einem gravierenden Fehler in der von der Sparda Bank eG verwendeten Widerrufsinformation vor. In dieser Widerrufsbelehrung, die in einem Darlehensvertrag aus dem Jahr 2012 enthalten ist, fehlt die Angabe zum Fristbeginn, was die Sparda Bank inzwischen auch eingesteht. Da die Angabe zum Fristbeginn vollständig fehlt und der Verbraucher damit nicht bestimmen kann, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, ist die Widerrufsbelehrung unwirksam.

In vielen Fällen auch heute noch Widerruf möglich

Dies hat zur Folge, dass derartige Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können. Wir gehen davon aus, dass dieser Fehler keinen Einzelfall darstellt, sondern in zahlreichen Darlehensverträgen bzw. Widerrufsinformationen der Sparda Bank enthalten sein dürfte.
In zahlreichen Fällen ist also auch heute noch ein Widerruf des Darlehensvertrages möglich, wenn fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht verwendet wurden und der Vertragsabschluss im „passenden“ Zeitraum erfolgte. Das Ziehen des sogenannten „Widerrufs-Jokers“ kann dem Darlehensnehmer erhebliche finanzielle Vorteile einbringen, weil er sich mit dem Widerruf auch von einer Bindung an eine Zinsvereinbarung löst. Mit Blick auf die heute historisch niedrigen Zinsen für Immobiliendarlehen kann sich ein solcher Widerruf durchaus lohnen. Die Vorgehensweise sollte im Einzelfall mit einem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht abgestimmt werden.

Betroffene sollten Verträge prüfen lassen

Darlehensnehmer sollten, bevor sie einen Widerruf erklären, ihre Rechte zunächst prüfen lassen. Die Kanzlei HEE Rechtsanwälte hilft Ihnen gern dabei, zum einen die zeitliche Einordnung zu klären und andererseits Fehler in den Belehrungen zu finden. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch gern für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Vorgehen übernimmt und stellen bei Ihrer Versicherung eine Deckungsanfrage. Kreditnehmer, die sich mit dem Gedanken eines Widerrufs tragen, sollten zunächst eine solche Prüfung vornehmen lassen, um die Erfolgsaussichten möglichst gut einschätzen zu können.

Mehrere Tausend Euro sparen

Das aktuell niedrige Zinsniveau kann bei Umschuldung eines Kredits mehrere Tausend Euro sparen. Häufig bieten Banken nach einem erklärten Widerruf auch von sich aus einen Ausstieg aus dem aktuell hohen Zinssatz hin zu einer neuen günstigen Zinsvereinbarung an. Bei eindeutigen Fehlern, wie wir sie oben beschrieben haben, dürfte die Wahrscheinlichkeit eines außergerichtlichen Nachgebens der Bank recht hoch einzuschätzen sein. Sollte die Bank nicht zu einem außergerichtlichen Nachgeben bzw. einem Vergleichsschluss bereit sein, ist ein Klageverfahren in Erwägung zu ziehen. Gerade wenn die Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage für ein Klageverfahren erteilt hat, sollten Darlehensnehmer sich bei entsprechend guten Erfolgsaussichten nicht scheuen, Ihre Rechte notfalls auch auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. HEE Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten mit Herz und Verstand.

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