Kontosperrung und Kontopfändung

Bei einer Kontopfändung bzw. Kontosperre ist schnelles Handeln gefragt. Insbesondere wenn der Pfändungsbetrag sehr hoch ist und andere Verbindlichkeiten oder der eigene Lebensunterhalt gefährdet sind, ist es ratsam, sich sofort an einen Fachanwalt für Bankrecht zu wenden.

Wie kommt es zu einer Kontosperre bzw. Kontopfändung?

Eine Kontopfändung erfolgt durch einen Gläubiger mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), den er zuvor beim Vollstreckungsgericht erwirkt hat, oder aufgrund einer Pfändung aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Titels, beispielsweise über den Zoll für die Finanzämter.

Eine Kontosperrung dagegen erfolgt durch die Bank selbst, entweder aufgrund vertraglicher Bestimmungen bzw. wegen eines Verstoßes gegen solche Regelungen, oder beispielsweise aufgrund eines Verdachts auf Geldwäsche.

Möglich ist zudem eine faktische Sperrung bzw. ein Einfrieren des Kontoguthabens aufgrund eines sogenannten Arrests, der entweder zivilrechtlich als besondere Form des einstweiligen Rechtsschutzes oder strafrechtlich auf Anordnung des Gerichts ergehen kann.

Was sind die Folgen einer Kontosperrung bzw. Kontopfändung?

Wurde das Konto gesperrt oder gepfändet, können keine Auszahlungen oder Überweisungen mehr vorgenommen werden. Das Konto bleibt gesperrt bis eine Begleichung oder Einigung stattgefunden hat bzw. die Angelegenheit durch ein Gericht entschieden worden ist.

Pfändungsschutz

Seit 2010 besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto). Dieses sorgt dafür, dass nur über die monatliche Pfändungsfreigrenze von 1139,99 Euro (Pfändungstabelle, Stand 2018) gepfändet werden darf. Diese Grenze kann unter bestimmten Umständen angehoben werden, z.B. aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen oder dem Eingang von Kindergeld oder Sozialleistungen. Höhere Pfändungsfreibeträge gelten beispielsweise auch in Familien für das gemeinsam genutzte Konto des Familienvorstands, aus dem die Bedürfnisse aller Familienmitglieder bezahlt werden.

Wurde ein Konto aufgrund einer Pfändung gesperrt, kann der Kontoinhaber innerhalb von vier Wochen die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto verlangen; daneben besteht weiter die Möglichkeit, sollte die Bank einem entsprechenden Antrag des Schuldners nicht oder nicht ausreichend nachkommen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterlässt der Schuldner einen solchen Antrag, so ist die Bank verpflichtet, die gesamte Summe der Forderung an den Gläubiger auszuzahlen.

Wichtig ist außerdem, dass nur ein Konto in ein P-Konto umgewandelt werden darf und ein Verstoß hiergegen nicht nur strafbar ist, sondern auch zum Verlust des Pfändungsschutzes führen kann.

Was kann gepfändet werden?

Gepfändet werden kann neben dem Bankguthaben, das Einkommen, Arbeitslosengeld, Rente, Sparbücher, Kautionen, Lebensversicherungen, Sachen, Grundstücke, etc.

Hilfe durch einen Fachanwalt für Bankrecht

Sollten Ihre Mittel den Pfändungsfreibetrag überschreiten, so kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine Einzelfallentscheidung beim Amtsgericht zu erwirken. Hier muss genau geprüft werden, woher die Mittel stammen. Sonn- und Feiertagszuschläge sind hier nur ein Beispiel für Einkünfte, die nicht gepfändet werden dürfen.

Wir prüfen gerne alle Ihre Möglichkeiten, inklusive der Aussichten auf einen Vergleich mit dem Gläubiger sowie der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, damit Sie bestmöglich aus dieser unangenehmen Lage herauskommen.

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