Immobilienrecht

Der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie, sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück, stellt meist ein einmaliges Ereignis von erheblicher finanzieller Bedeutung dar. Immobilienverträge sind für Verbraucher, teilweise aber auch für Unternehmer regelmäßig schwer verständlich und erklären sich nicht von selbst.

HEE Rechtsanwälte als Anwälte für Immobilienrecht beraten und vertreten Verbraucher und Unternehmen seit Jahren in immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Sinnvoll ist es einen erfahrenen Anwalt bereits vor einer Kaufentscheidung hinzuziehen, um mögliche Probleme zu erkennen und zu lösen, bevor sie entstehen.

Prüfung von Kaufverträgen

Bei Immobilienkaufverträgen ist eine Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist jedoch nicht Interessensvertreter, sondern hat die Aufgabe einen rechtswirksamen und formal korrekten Vertrag zustande zu bringen. Der Notar ist daher stets zur Neutralität verpflichtet. Um die eigenen Interessen zu wahren, den Inhalt der Verträge zu verstehen und zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten sich Käufer oder Verkäufer eingehend von Immobilienexperten beraten lassen. HEE Rechtsanwälte stehen seit Jahren Immobilieninteressenten und Verkäufern von Immobilien zur Seite. Dies umfasst die Prüfung von Kaufverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärung und Grundstückskaufverträgen. Wenn nötig, vertreten oder begleiten wir unsere Mandanten bei der notariellen Beurkundung. Gerade bei Investoren aus dem Ausland stellt eine Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt meist eine sinnvolle Vorgehensweise dar. Gern beraten wir Investoren bei der Vertragsgestaltung und finden eine maßgeschneiderte Lösung für die Beurkundung des Vertrages.

Erwerb von Immobilien als Kapitalanlage

Erwerber von vermieteten Wohnungen sollten sich umfassend informieren und ihre Investition vor Kauf rechtlich und wirtschaftlich prüfen zu lassen. Eine Fehlinvestition kann erhebliche Auswirkungen auf die eigene finanzielle Situation haben, da Zahlungen an die finanzierende Bank unabhängig von der Vermietungssituation der Immobilie zu leisten sind. Bei solchen Immobilieninvestitionen sollten daher stets auch der Mietvertrag und die Nebenkosten für den Unterhalt der Immobilie (Wohngeld) mitgeprüft werden. Unsere Dienstleistung bei Prüfung von Immobilienverträgen finden Sie im Detail hier.

Ist der Vertragsschluss bereits vollzogen und kommt es zu Schwierigkeiten, Problemen oder Streitigkeiten, stehen Ihnen HEE Rechtsanwälte als Anwälte für Immobilienrecht zur Seite. Sei es beispielsweise bei der Durchsetzung von fälligen Zahlungen, Beseitigung von Mängeln oder bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei verschwiegenen Mängeln. Sind die Probleme so groß, dass nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages eine Lösung darstellt, können unsere Mandanten auf die jahrzehntelange Erfahrung der Anwälte aus zahlreichen Fällen mit sogenannten Schrottimmobilien zurückgreifen.

Bei Bauträgerverträgen ist es nicht ungewöhnlich, dass es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung der Immobilie kommt. Hier ist es wichtig zunächst die vertraglichen Grundlagen zu kennen, um prüfen zu können, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Nicht jede Verzögerung stellt einen für den Erwerber schadensersatzbegründenden Verzug dar. Wir prüfen die Rechtslage und klären, ob und welche Ansprüche bestehen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung und Verhandeln von Kaufverträgen
  • Rückabwicklungen von Immobiliengeschäften
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Hilfe bei Fragen zum Zweckentfremdungsverbot
  • Vertretung und Beratung bei Maklerstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften

Erste Hilfe

Sie stehen vor Abschluss einen Immobilienkaufvertrages?

Ist eine passende Immobilie endlich gefunden, muss meist alles ganz schnell gehen. Aufgrund der hohen Nachfrage wird immer häufiger zeitlicher Druck auf Immobilieninteressenten ausgeübt. Hier ist Vorsicht geboten! Die anstehendenden Entscheidungen sind von großer Bedeutung Die Finanzierung ist zu klären, die Immobilie zu prüfen und der Kaufvertrag sollte verhandelt werden. Um keine Fehler zu begehen, ist kurzfristiger und schneller Rat gefragt. Wir raten davon ab, übereilt einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Wird eine Immobilien von einem Unternehmen an einen Verbraucher verkauft, so ist gesetzlich sogar geregelt, dass der Verbraucher den Entwurf zum Kaufvertrag 14 Tage vor Beurkundung erhalten haben muss. Lassen Sie sich daher nicht zu einer frühzeitigen Beurkundung drängen! Auch wenn nur noch wenig Zeit bis zum Termin bei einem Notar ist, stehen wir Ihnen kurzfristig zu Verfügung. Für die Beratung benötigen wir von Ihnen in der Regel nur den Vertragsentwurf, die ggf. in einem Exposé gemachten Angaben zur Immobilie und bei Wohnungen die Teilungserklärung.

Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft?

Mindestens einmal jährlich erhalten Wohnungseigentümer eine Einladung zur anstehenden Eigentümerversammlung. Auf der Eigentümerversammlung sind alle Dinge zu besprechen und zu regeln, die die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betreffen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es verschiedene Vorstellungen von der Durchführung Verwaltung und der Gestaltung des Zusammenlebens gibt. Kommt es auf einer Versammlung zu Beschlüssen z.B. über Sanierungsarbeiten, Sonderumlagen oder Änderungen in der Gemeinschaftsordnung ist in schnelles Handeln erforderlich, da die Anfechtungsfrist für Beschlüsse bei nur einen Monat beträgt. Danach kann selbst ein fehlerhafter Beschluss nicht angreifbar werden. HEE Rechtsanwälte stehen Wohnungseigentümer auch kurzfristig zu Klärung der Rechtslage und  bei der Verfolgung von Ansprüchen zur Seite.

Weitere Themen

Aktuelles aus diesem Rechtsgebiet

Anwendung und Widerruf des Verbraucherbauvertrags – Verbraucherschutz und Unternehmerinteressen im Einklang?

News

Bei einem Vertrag zwischen einem erfahrenen Geschäftsmann und einem unerfahrenen Kunden kann es gerade bei einem komplexen Vertrag wie bei einem…

Nutzungsersatz nach Trennung für das gemeinsame Haus oder die Wohnung von Ehegatten

Rechtsprechung

Wenn sich Ehegatten trennen, die gemeinsame Haus- oder Wohnungseigentümer sind, ist es nicht unüblich, dass ein Ehepartner in der Wohnung oder dem…

Informationspflicht des Maklers über eine „Messie-Wohnung“

Rechtsprechung

Nach einem Immobilienkaufvertragsabschluss kann es oftmals zu nachträglichen Streitigkeiten zwischen dem Käufer und Verkäufer der Immobilie kommen.…

Altrechtliche Dienstbarkeiten – Wirksamkeit ohne Grundbucheintragung?

News

Seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 01.01.1900 gilt die Eintragungspflicht für Grundstücke und ihre Dienstbarkeiten im…

Sanierungspflicht für Hauseigentümer: energetische Erneuerungen bei Altbau und Neubau

News

Bei einem Eigentümerwechsel durch Kaufvertrag, Erbschaft oder Schenkung greift die Sanierungspflicht nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie und…