Gründerberatung

HEE Rechtsanwälte beraten Gründer, die insbesondere in Berlin ein Unternehmen gründen möchten. Darüber hinaus betreuen wir aber auch Start-ups bundesweit.

Insbesondere, wenn Gründer nicht oder nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig sind, ist eine umfassende Beratung sinnvoll und erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei in englischer Sprache und begleiten Behördengänge, Notar- und Gerichtstermine sowie die meist notwendigen Verhandlungen mit den Vertragspartnern unserer Gründer, vom Zulieferer bis zum Vermieter.

Gründungshotspot Berlin

Gerade Berlin zeichnet sich durch eine nach wie vor dynamische Gründerszene aus. Im Bundesvergleich sind die entstehenden Kosten nach wie vor gering und die Auswahl an geeigneten Flächen und Personal ist groß.

Wenn aus einer Idee ein Geschäft wird, ist es für die meisten Gründer sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen, um Fehler bei der Gründung zu vermeiden, die einen guten Start eines Geschäfts behindern oder vereiteln.

Die Beratung von HEE Rechtsanwälte umfasst hierbei die Felder der Gesellschaftsgründung, der Geschäftsführung, der Erstellung des Businessplans, der Finanzierung und Kapitalbeschaffung sowie sämtlicher Funktionsverträge, wie beispielsweise Miet- und Arbeitsverträge.

Gesellschaftsgründung, Geschäftsführung

Soll der Start eines Unternehmens durch die Gründung einer Gesellschaft erfolgen, so ist besonderes Augenmerk auf die notwendigen Verträge zu legen. Hier beraten wir sowohl bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages als auch der Geschäftsführerverträge und versuchen, die Interessen der beteiligten Gründer auf einen Nenner zu bringen.

Für Gründer ist es, neben der Begeisterung für das eigentliche Geschäft, auch wichtig ihre Verpflichtungen als Geschäftsführer zu kennen und die entsprechenden Verträge umfassend auszugestalten.

Finanzierung, Kapitalbeschaffung

Besteht bei Gründung der Gesellschaft der Bedarf, Kapital aufzunehmen, so gibt es hierzu zahlreiche Möglichkeiten. Wir beraten sowohl bei der "klassischen" Finanzierung über die Hausbank, die Finanzierung über Fördermodelle (KfW, KMU-Fonds, Investitionsbanken) als auch bei der Kapitalbeschaffung auf dem freien Kapitalmarkt, etwa durch die Aufnahme von Risikokapital über Nachrangdarlehen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen von Kapitalgebern, etwa durch die Schaffung atypisch stiller Gesellschafter.

Weitere Verträge

Im Rahmen eines Start-ups werden zudem üblicherweise zahlreiche weitere Verträge abgeschlossen, insbesondere sind Miet- und Arbeitsverträge zu nennen. Auch hier sind zahlreiche Fallstricke zu beachten und zu vermeiden. Für die von uns betreuten Gründer übernehmen wir die umfassende Prüfung solcher Verträge und führen im Bedarfsfall auch die Verhandlungen mit dem jeweiligen Vertragspartner.

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, erhalten Sie von HEE Rechtsanwälte eine umfassende Beratung und Betreuung, so dass dem erfolgreichen Start nichts mehr entgegensteht.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Unterstützung bei Geschäftsidee und Business Plan
  • Hilfe bei der Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunde
  • Erstellung und Prüfung notwendiger Verträge (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehen)
  • Unterstützung bei der Finanzierung
  • Begleitung bei der Unternehmensgründung von der Idee bis zur Handelsregistereintragung
  • Schutz der unternehmerischen Idee (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Copyright)