Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht weist zahlreiche Bezugspunkte insbesondere zum Kapitalmarktrecht auf. Probleme im Gesellschaftsrecht treten dabei insbesondere auf, wenn Streit zwischen den Gesellschaftern einer Kapital- oder Personengesellschaft entsteht, oder wenn aufgrund veränderter äußerer Umstände eine Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen notwendig ist.

Im Rahmen der Gründungsberatung entwerfen wir zudem gemeinsam mit unseren Mandanten den gesellschaftsrechtlichen Aufbau und die notwendigen Vertragswerke. HEE Rechtsanwälte verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere in der streitigen Auseinandersetzung von Gesellschaftern untereinander. Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll, bereits beim Entstehen von Streitpunkten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden. Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch gerichtlich.

Gründung

Bei der Gründung von Gesellschaften, wobei hier ein Schwerpunkt im Bereich der Gründung von GmbH und UG liegt, werden für den zukünftigen Gesellschafter und die Organe der Gesellschaft, insbesondere den Geschäftsführer, entscheidende Weichen gestellt. Fehler sollten in dieser Phase tunlichst vermieden werden, weil sie sich auf den gesamten Bestand der Gesellschaft auswirken können.

Zudem sind die Interessen der Gesellschafter gegeneinander abzuwägen und ausgleichend zu berücksichtigen. Nur ein Gesellschaftsvertrag, der alle Interessen sämtlicher Gesellschafter ausreichend und ausgewogen berücksichtigt, kann lange Bestand haben. Ein fehlerhafter oder unzureichender Gesellschaftsvertrag ist dagegen geeignet, die Gesellschaft in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu hemmen.

Im Rahmen der Gründerberatung werden daher alle wechselseitigen Interessen der Gründer zunächst erfragt; im Gesellschaftsvertrag ist dann auf einen Ausgleich dieser, mitunter gegenläufigen, Interessen hinzuarbeiten.

Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse

Gerade in Fällen, in denen unsere Mandanten sich als Kapitalgeber beteiligt haben, wie dies bei zahlreichen Fonds der Fall ist, ist es im Fall der Krise der Gesellschaft oder bei wichtigen Weichenstellungen entscheidend, dass der jeweilige Gesellschafter seine Rechte im Rahmen der Gesellschafterversammlungen kennt und zielgerichtet ausübt.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen bei der Vorbereitung von und der Teilnahme für unsere Mandanten an Gesellschafterversammlungen. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auch auf der Ausübung der gesellschaftsrechtlichen Kontroll- und Informationsrechte, die weitergehende Schritte vorbereiten können und oft erst möglich machen.

Für den Fall, dass bereits gefasste Gesellschafterbeschlüsse nicht die Zustimmung unserer Mandanten finden, besteht zudem die Möglichkeit der Überprüfung dieser Beschlüsse. Gegebenenfalls kann sodann die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines solchen Beschlusses gerichtlich festgestellt werden.

Auflösung und Auseinandersetzung

Auch bei Beendigung der Gesellschaft, sei es durch Liquidation der Gesellschaft selbst oder durch Kündigung eines Gesellschafters, beraten wir unsere Mandanten umfassend. Hier ist besonderes Augenmerk auf den Ausschluss einer Nachhaftung und die korrekte Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens zu legen. HEE Rechtsanwälte verfügt über umfassende Erfahrung bei der Beratung und Betreuung im Rahmen der Beendigung eines gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses.

Unsere Leistungen

  • Gründung von Gesellschaften, insbesondere UG und GmbH
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Ausgestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Restrukturierung, Insolvenz
  • Übernahme der Geschäftsführung
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Auflösung und Auseinandersetzung 

Erste Hilfe

Unterstützung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen

Kurzfristige anwaltliche Hilfe und Vertretung kann auch im Gesellschaftsrecht erforderlich sein. Insbesondere wenn Gesellschafterversammlungen anstehen und für das Unternehmen oder den einzelnen Gesellschafter wichtige Entscheidungen getroffen werden sollen, bleibt zur Klärung von Rechtsfragen aufgrund von knappen Ladungsfristen oft nicht viel Zeit. Gerade wenn es um Ausschluss eines Gesellschafters geht, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Keinesfalls sollte im Vorfeld einer wichtigen Gesellschafterversammlung vorschnell eine Vollmacht zur Abstimmung erteilt werden, wenn man selbst nicht an der angesetzten Versammlung teilnehmen kann. Zunächst sollten bei anstehenden wichtigen Entscheidungen die vertraglichen Regelungen geprüft und die Gesetzeslage geklärt werden. Abhängig vom Ergebnis beraten wir Gesellschafter zu den Möglichkeiten und klären, ob nachteilige Beschlüsse angegriffen werden können.

Für eine möglichst effektive und erfolgreiche Beratung sollte umgehend anwaltliche Hilfe gesucht werden, damit genügend Zeit für die Klärung der rechtlichen Möglichkeiten bleibt.

Beratung und Vertretung bei Geschäftsführerhaftung

Ist es beispielsweise in einer Gesellschaft zu einem Wechsel in der Geschäftsführung gekommen, so treten oft Dinge zu Tage, die zuvor nicht bekannt waren. Ein neuer Geschäftsführer hat dabei auch die Pflicht zu klären, ob die Handlungen und Maßnahmen seines Vorgängers vertretbar waren oder ob dies nicht der Fall war und der Gesellschaft Schadensersatzansprüche zustehen. Auch während einer Geschäftsführung kann sich ein Geschäftsführer seitens der Gesellschafter mit Haftungsvorwürfen konfrontiert sehen. Selbstverständlich führt nicht jede unternehmerische Entscheidung, die sich im Nachhinein als negativ herausstellt zu einer Geschäftsführerhaftung. Hier ist genau zu klären, inwiefern die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme vorliegen. Für einen ehemaligen Geschäftsführer bedeutet dies spiegelbildlich auch, dass nicht jeder Vorwurf einer fehlerhaften Geschäftsführungsmaßnahme zu einer Haftung führt. Sieht sich ein früherer Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Ansprüchen oder Vorwürfen konfrontiert, so ist davon abzuraten unmittelbar ohne anwaltliche Beratung Stellung zu nehmen. HEE Rechtsanwälte beraten sowohl betroffene Unternehmen, als  auch in Anspruch genommene Geschäftsführer. In Fällen, in denen eine Geschäftsführungsversicherung vorliegt, ist auch zu klären, wie man sich gegenüber der Versicherung richtig verhält. Ohne zuvor einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen zu haben, sollte hier nicht agiert werden.

 

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