Negativen SCHUFA-Eintrag löschen
Negativer SCHUFA-Eintrag- was kann ich tun? Jeder, der bspw. schon einmal einen Handyvertrag abschließen, einen Ratenkauf tätigen oder eine Wohnung anmieten wollte, kennt sie – die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) – und so manch einer hat schon mal ganz schön gestaunt, als es plötzlich hieß, der Vertrag könne aufgrund eines negativen SCHUFA-Eintrages nicht zustande kommen.
Viele Verbraucher wissen auch gar nicht so genau, ab wann es zu negativen Einträgen kommt und dass man sich in gewisser Weise sogar davor schützen bzw. Einträge entfernen lassen kann.
Wann kommt es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?
In der Regel kann es zu einem negativen Eintrag kommen, wenn mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sind und der Schuldner der Forderung nicht widersprochen hat. Dabei müssen die Mahnungen mit einem Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen. Mindestens in einer der beiden Mahnungen muss ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt worden sein. Die Forderung wurde bis zuletzt nicht beglichen.
SCHUFA-Einträge löschen – was und wie es möglich ist
Grundsätzlich wird ein negativer SCHUFA-Eintrag erst nach drei Jahren, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde, aus dem Register gelöscht. Ausnahmen gibt es immer dann, wenn die Einträge unrechtmäßig erfolgt sind, z.B. bei einer bestrittenen Forderung oder falscher Zuordnung. Dann müssen die Einträge nach dem Bundesdatenschutzgesetz gelöscht werden.
Eine Möglichkeit, einen berechtigten negativen Eintrag schneller entfernen zu lassen, besteht darin, sich mit dem Gläubiger im Zuge der Regulierung darauf zu verständigen, dass dieser eine Mitteilung an die SCHUFA schickt und auf die Beseitigung des Eintrags hinwirkt. Dies erfordert einiges an Verhandlungsgeschick.
Der SCHUFA-Score
Der SCHUFA-Score setzt sich u.a. zusammen aus dem Vorhandensein von verschiedenen Verträgen, Konten, Kreditkarten, Darlehen, etc. und dem fristgerechten Nachkommen der Verbindlichkeiten. Es handelt sich bei dem Score um einen Wert zwischen 1 und 100, je höher der Wert ausfällt, desto besser. Wichtig ist hierbei, dass der Wert zweckbezogen ist und je nach Bereich variiert. Der Wert, den Vermieter sehen ist bspw. ein anderer als der, den Mobilfunkbetreiber oder Kreditinstitute bekommen. Es ist daher schwieriger, eine neue Wohnung anzumieten, wenn Sie Mietschulden haben als wenn Sie Schulden bei einem Mobilfunkanbieter haben.
Anwaltliche Unterstützung bei negativem SCHUFA-Eintrag
Ob Sie nun Probleme haben, eine neue Wohnung oder einen Kredit zu bekommen oder nur sichergehen wollen, dass bei Ihrem SCHUFA-Score alles korrekt ist; es kann sicherlich nicht schaden, Gewissheit über den eigenen SCHUFA-Eintrag zu haben. Wir unterstützen Sie in jedem Fall darin, Ihren Score-Wert zu verbessern oder negative Einträge vorzeitig löschen zu lassen.