Mietrecht

Rund um ein Mietverhältnis – der in Deutschland häufigsten Wohnform – entstehen häufig Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Dem im BGB verankerten Mietrecht fällt deswegen eine große Bedeutung zu, da es sämtliche Regelungen rund um die Rechte und Pflichten beider Parteien beinhaltet. Aufgrund seiner Komplexität und Vielseitigkeit, die insbesondere Laien vor eine Herausforderung stellen kann, ist oftmals die Expertise eines spezialisierten Anwalts gefordert.

In unserer Kanzlei HEE Rechtsanwälte in Berlin finden Sie Ihren persönlichen Anwalt rund um das Mietrecht. Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter bei mietrechtlichen Problemen und vertreten diese gerichtlich und außergerichtlich.

Anwalt für alle Fragen im Mietrecht

Die Fragestellungen im Mietrecht sind vielfältig. Sie reichen von der Kündigung, der Räumung und der Abwehr entsprechender Kündigungs- und Räumungsklagen über Schwierigkeiten mit oder bei der Wohnungsverwaltung bis hin zu Fragen von Mängeln der Mietsache und Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters. Häufig anzutreffende Problemstellungen sind Schimmel, feuchte Wände, Baulärm, die Entmietung von Wohnungen und ganzen Gebäuden und die damit verbundene Geltendmachung von Abfindung und Umzugskosten, Reparaturen und Instandhaltung, Modernisierung und Mieterhöhung.

Gerade in Ballungsgebieten wie Berlin mit immer knapper werdenden Wohnraum kommt es zudem immer häufiger zu Eigenbedarfskündigungen. Macht der Eigentümer von seinem Recht Gebrauch, so stellt sich für den Mieter die Frage, ob er sich auf einen erhöhten Kündigungsschutz berufen kann oder nicht. Weiter ist selbstverständlich zu klären, ob ein Eigenbedarf im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB überhaupt vorliegt.

Zur Frage des Eigenbedarfs sollte sich aber auch der Eigentümer vor der Kündigung fachlich durch einen Anwalt beraten lassen.

Wir helfen auch bei der Formulierung und dem Entwurf von Mietverträgen und bei der Durchsetzung von Mietforderungen.

Gerade im Bereich des Gewerbemietrechts beraten wir schon bei Abschluss des Mietvertrages und prüfen vorhandene Vertragsentwürfe umfassend.
Mietern, die mit dem Begehren ihres Vermieters nach einem Auszug konfrontiert sind („Entmietung“), stehen wir ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Objektive und offene Beratung durch Rechtsanwalt im Bereich Mietrecht

Wenden Sie sich gerne mit sämtlichen Anliegen an uns, wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht sind. Sie können sich auf eine offene und objektive Beratung verlassen. Denn uns ist wichtig, dass Sie transparent über Ihre Handlungsmöglichkeiten und wahrscheinlichen Erfolgsaussichten Bescheid wissen. Lassen Sie sich jetzt von einem Anwalt im Mietrecht beraten – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Unsere Leistungen

  • Hilfe und Beratung bei Kündigung von Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Räumungsklagen
  • Hilfe bei Modernisierungsankündigungen
  • Vertretung und Beratung bei Eigenbedarfskündigungen
  • Klärung von Mängelansprüchen und Mietminderungen
  • Prüfung von Schönheitsreparaturklauseln

Erste Hilfe

Kündigung erhalten? Wir helfen!

Hat Ihr Vermieter den Mietvertrag über Ihre Wohnung oder Haus gekündigt, sollten Sie möglichst umgehend anwaltlichen Rat oder die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Handeln Sie nicht unüberlegt! Setzen Sie sich erst nach fachlicher Überprüfung der Kündigung mit dem Vermieter in Verbindung. Einige Dinge können Sie aber auch vorab selbst prüfen. Ist die Kündigung schriftlich erfolgt? Die Kündigung kann wirksam nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, per Fax oder gar eine mündliche Kündigung sind unwirksam. Prüfen Sie auch, ob die Fristen richtig berechnet sind. Basiert die Kündigung auf einem Mietrückstand, sollte der Rückstand unverzüglich ausgeglichen werden. Ist Ihnen das nicht möglich, wenden Sie sich gegebenenfalls an das Jobcenter oder das Sozialamt. Hier gilt es keine Zeit zu verlieren.

Unabhängig davon, was Sie selbst unternehmen können, sollte immer auch geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist und in welcher Weise auf die Kündigung reagiert werden soll. Eine wirksame Kündigung setzt das Vorliegen eines Kündigungsgrundes voraus. Ob ein Kündigungsgrund tatsächlich vorliegt, sollten Sie kurzfristig von einem Anwalt prüfen lassen. Zu klären ist dabei auch, ob ein Widerspruch gegen die Kündigung erhoben werden sollte oder nicht.

Mieterhöhung? Was zu tun ist

Gerade in Berlin kommt es bei Veröffentlichung eines neuen Mietspiegels zu zahlreichen Mieterhöhungsverlangen. Der Vermieter kann die Miete regelmäßig nicht einseitig und grundlos erhöhen, sondern ist zur Erhöhung auf die Zustimmung des Mieters angewiesen. Daher hat er die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung einzuholen. Die Zustimmung sollte ohne Überprüfung keinesfalls voreilig erteilt werden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für das Mieterhöhungsverlangen vorliegen. Entscheidende Bedeutung kommt hier dem Mietspiegel zu. Für Berlin ist dieser unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/ abrufbar. Durch einfache Eingabe der Adresse, Wohnungsgröße etc. lässt sich feststellen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Da es aber auch auf Feinheiten ankommen kann, sollte vor einer Verweigerung oder Zustimmung gleichwohl fachlicher Rat eingeholt werden.

Ein Vermieter kann die Miete zudem auch nicht beliebig oft erhöhen. Prüfen Sie, wann die Miete zuletzt erhöht worden ist! Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen. Ebenfalls ist die sog. Kappungsgrenze einzuhalten. In Berlin darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent erhöht werden.

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