Coronavirus - Hilfe für Unternehmen und Selbstständige

Das Coronavirus hat alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erfasst. Neben den Einschränkungen, die nunmehr jeden Einzelnen im privaten Umfeld treffen, stehen selbstverständlich auch Unternehmen und Selbstständige vor großen Herausforderungen.

Viele Unternehmen haben bereits Umsatzeinbrüche zu verzeichnen oder müssen Verluste konkret befürchten. Unmittelbar von der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus betroffene Gastronomen und andere Unternehmer sind kurzfristig auf Unterstützung angewiesen, um die notwendige Liquidität für ihre Zahlungsverpflichtungen (wie beispielsweise Mieten) aufrechtzuerhalten.

Als Anwälte für Selbständige und Unternehmen stehen wir unseren Mandanten auch in Zeiten der Corona-Krise mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Aufgabe besteht darin, zur Vermeidung weiteren Schadens die notwendigen Vorgänge von Beginn an zu strukturieren und zu beschleunigen. Je schneller die Hilfe bewilligt wird, desto sicherer wird das Überleben Ihres Unternehmens sein. Wie bei der Bekämpfung der Coronaverbreitung selbst, gilt auch für Unternehmen, dass die notwendigen Handlungen sofort in die Wege geleitet werden sollten.

Von Seiten der Politik wird hier zurzeit schnelle und pragmatische Hilfe versprochen. In der Tat gibt es auch bereits entsprechende Angebote.

Welche Förder- und Hilfsprogramme gibt es?

Nach derzeitigem Stand handelt es sich bei dem geplanten Förderprogramm im Wesentlichen um die Ausdehnung und Anpassung bestehender Programme, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) absichert bzw. gewährt. Diese Programme basieren auf dem sogenannten Hausbankmodell. Das bedeutet, dass Anträge auf die Gewährung von Hilfen über die eigene Hausbank beantragt werden. Ein direkter Antrag an die KfW ist im Hausbankmodell nicht möglich.

Darüber hinaus legt die KfW kurzfristig offenbar ein eigenes Programm auf, das direkt über die KfW beantragt werden kann. Details zur Gewährung und zum Ablauf sind derzeit nicht bekannt. Es ist, wie bei anderen Zuschussprogrammen der KfW auch, nicht unwahrscheinlich, dass es sich um ein online-basiertes Verfahren handelt.

Wer bereits jetzt die Auswirkungen der Coronakrise feststellt, oder sie in nächster Zeit befürchtet, sollte in jedem Fall folgende Schritte einleiten:

    → Umsatzausfälle sorgfältig dokumentieren
    → allgemeine Finanzierungsunterlagen vorbereiten

Gerade wenn das Alltagsgeschäft jetzt ruhen muss, sollte die Zeit genutzt werden, um alle Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln und Unterstützungsleistungen griffbereit zu haben. Hier sollte an folgende Unterlagen gedacht werden:

BWA, Bestätigung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, letzte Jahresabschlüsse/Steuerbescheide, Businessplan falls vorhanden, Sicherheitenverträge, Ausweisdokumente, Gesellschaftsverträge mit Nachträgen, Registerauszüge, bestehende Finanzierungsverträge, bei Einzelunternehmen Selbstauskunft mit Nachweisen, für den Fall von Geschäftsführer-Mithaftung Selbstauskunft der Geschäftsführer und/oder Bürgen.

Wer erhält Förderung?

Die Voraussetzungen in den bestehenden KfW-Programmen sind grob eingeteilt in die Existenzgründungs-Förderung (bis 5 Jahre nach Gründung) und die Bestandsförderung. In den Programmen wird dann noch nach der Größe des Unternehmens unterschieden. Zudem gibt es unterschiedliche Arten der Darlehensförderung. Am wichtigsten dürfte hier die Unterscheidung zwischen Liquiditätshilfen („Linien“ oder „Dispo“ oder auch längerfristige Liquidität) und Investitionskrediten sein. Was für den einzelnen Unternehmer notwendig ist, muss individuell ermittelt werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Im Hausbankmodell empfiehlt es sich, bereits jetzt mit der eigenen Bank das Procedere zu besprechen, sollte ein Antrag notwendig sein. Insbesondere der Zugang zum online-Banking und die Identifikation der Berechtigten sollten frühzeitig geklärt sein, damit im Zweifel auch ohne Besuch in der Bank die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.

Zu den Anträgen die möglicherweise direkt bei der KfW gestellt werden können, ist derzeit naturgemäß noch nichts bekannt, es ist aber zu vermuten, dass es sich um ein online-Verfahren handeln wird.

Wer entscheidet über den Antrag?

Im Hausbankmodell gibt die Hausbank üblicherweise eine Empfehlung ab und bereitet eine Kreditvorlage für die KfW vor. Diese übernimmt unter den Voraussetzungen des einzelnen Programms die Haftung gegenüber der Hausbank oder gewährt andere Formen der Hilfe.

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

Die Konditionen der einzelnen KfW-Programme (derzeit ohne das KfW-eigene Programm) finden Sie hier: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Hilfe durch erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht!

Wir sind als Kanzlei seit über zehn Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Partner der Kanzlei sind seit über 15 Jahren in diesem Feld tätig. Wir sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, einer der Partner ist zudem ausgebildeter Bankkaufmann.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Selbstständige und Unternehmen auf dem Feld des Bankrechts und unterstützen unsere Mandanten bei Verhandlungen mit der Bank. Dies reicht von der reinen Beratung im Vorfeld einer Finanzierung bis zur direkten Verhandlung mit der Bank als Vertreter unserer Mandanten.

Wenn Sie sich ein Bild über unsere Tätigkeitsfelder und unser Kanzleiprofil machen möchten, finden Sie uns hier: www.hee-rechtsanwaelte.de. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter info[at]hee-rechtsanwaelte.de oder zu unseren Sprechzeitzeiten telefonisch unter 030/ 856 13 77 20

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