Durchsetzung einer Räumungsklage

Kommen Mieter ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, werden Sie als Vermieter früher oder später die Kündigung aussprechen müssen. Wird die Kündigung nicht akzeptiert oder ziehen die Mieter schlicht nicht aus, stellt sich für Vermieter die Frage, was zu tun ist.


Die Räumung einer Wohnung kann erst erfolgen, wenn ein Räumungstitel, sprich ein Urteil, vorliegt. Daher muss bei dem zuständigen Gericht Klage auf Räumung erhoben werden. Zuständiges Gericht in Mietsachen ist stets das Amtsgericht in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet.
Da auch in einfach gelagerten Fällen ein Räumungsprozess einige Monate dauern kann, sollten Sie als Vermieter frühzeitig prüfen lassen, ob ein Räumungsprozess erfolgreich durchgeführt werden kann.

Rechtzeitige Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen

Wir prüfen für Sie, ob ein Prozess zu gewinnen sein wird und klären ob ggf. noch notwendige Handlungen nachgeholt werden können.
Zu klären sind vor Einreichung einer Räumungsklage zum Beispiel folgende Umstände und Fragen:
•    Liegt ein Zahlungsverzug des Mieters tatsächlich vor?
•    Erfolgte die Kündigung schriftlich und kann der Zugang bewiesen werden?
•    Wurden Mängel angezeigt oder die Miete zurecht gemindert?
•    War vor der Kündigung eine Abmahnung notwendig und hat der Mieter diese erhalten?
•    Ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter möglich?
Wir klären mit Ihnen im gemeinsamen Gespräch – ob telefonisch oder persönlich – die Einzelheiten Ihres Falles und suchen nach einer maßgeschneiderten Lösung. Dabei profitieren Sie davon, dass wir sowohl die Vermieterseite als auch die Mieterseite durch unsere tägliche Arbeit im Mietrecht kennen.

Ablauf einer Räumungsklage

•    Verfassen eines Klageentwurf durch den Anwalt
•    Abstimmen des Klageentwurfs mit Ihnen
•    Einreichung der Klage bei Gericht
•    Zustellung der Klage nach Einzahlung der Gerichtskosten
•    Schriftliche Stellungnahme des Gegners
•    Mündliche Verhandlung
•    Urteilsverkündung
•    Übersendung des Urteils

Was passiert, wenn der Räumungsklage stattgegeben wird?

Ist der Mieter zur Räumung verurteilt worden, wird in der Regel eine Räumungsfrist gewährt, die es dem Mieter ermöglicht, eine Ersatzwohnung zu finden und umzuziehen. Kommt es trotz Urteil und nach Ablauf der Räumungsfrist noch immer nicht zur Räumung, so führt letztlich an der zwangsweisen Räumung durch den Gerichtsvollzieher letztlich kein Weg vorbei. Die Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers ist immer erforderlich. Selbst wenn ein Urteil zu Ihren Gunsten vorliegt, dürfen Sie eine Wohnung nicht selbst räumen. Die Beantragung der Räumung durch einen Gerichtsvollzieher sollte daher in erfahrene Hände gelegt werden. Auch hierbei können wir Ihnen mit all unserer vollstreckungsrechtlichen Erfahrung zur Seite stehen und kümmern uns um die Zwangsvollstreckung des Räumungstitels.

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten und vertreten Sie gern. Telefon: 030 856 13 77 20.

 

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