Mietvertrag als Vermieter kündigen

Was ist zu beachten?

Mietvertrag kündigen: Was Vermieter beachten sollten

Sie sind Vermieter und planen, den Wohnungs- bzw. Gewerbemietvertrag mit Ihrem Mieter zu kündigen, sind sich aber nicht sicher, was dabei zu beachten ist? Kein Problem!

Wir kennen uns auf diesem Gebiet des Mietrechts bestens aus und helfen Ihnen, Fehler und unnötigen Aufwand zu vermeiden. Wir haben Ihnen einige Punkte zusammengetragen, die Ihnen helfen sollen, eine Kündigung erfolgreich durchzusetzen.

Folgende Punkte müssen Sie als Vermieter bei einer Kündigung beachten:

•    Halten Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen und Regelungen ein
•    Stellen Sie Kündigungsschreiben fristgerecht zu
•    Kündigen Sie nicht nur mündlich bzw. elektronisch
•    Achten Sie auf mögliche Formfehler z.B. die korrekte Adresse im Kündigungsschreiben
•    Schreiben und senden Sie die Kündigung wirklich an alle Mieter, die im Vertrag aufgelistet sind
•    Bei fristlosen Kündigungen: Begründen Sie Ihren Ausnahmefall ausreichend und eindeutig
•    Versäumen Sie nicht zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung zu erfolgen hat
•    Sie müssen alle aufgeführten Kündigungsgründe belegen bzw. nachweisen können
•    Berufen Sie sich nicht auf Kündigungsgründe, die schon länger zurückliegen

Gründe für eine fristlose Kündigung

Ein Vermieter kann das Mietverhältnis mit seinem Mieter fristlos kündigen, wenn dringende Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Wer seinem Mieter fristlos kündigen will, braucht dafür einen guten Grund. Diese können beispielsweise sein:

•    Zahlungsrückstand der Mieter (z.B. zwei Monatsmieten im Rückstand)
•    Zweckentfremdung: Das Objekt wird anders genutzt als im Mietvertrag vereinbart (z. B. Wohnung als Werkstatt oder Überlassung an Dritte)
•    Der Hausfrieden wird durch Ihre Mieter gestört (z. B. nachweisbare fortlaufende Ruhestörung oder wechselnde unzulässige Untervermietungen)
•    Die Sorgfaltspflicht wird verletzt (z. B. Schneeräumung erfolgt nicht, Verschmutzung und Vermüllung öffentlicher Hausbereiche, etc.)
Die Wirksamkeit einer Kündigung kann davon abhängigen, ob zuvor eine Abmahnung erfolgt ist. Achten Sie daher darauf, den Mieter schriftlich abzumahnen, die Abmahnung ausreichend zu begründen und ihn darauf hinzuweisen, dass es zu einer Kündigung führt, wenn der Mieter das Fehlverhalten bzw. den Zahlungsrückstand nicht innerhalb einer gewissen Frist beseitigt. Des weiteren muss die Abmahnung unmittelbar nach Entstehen bzw. Kenntnis des Mangels oder Fehlverhaltens erfolgen und nicht etwa Monate später. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, ob eine Abmahnung notwendig ist oder sogleich (z.B. bei Zahlungsrückständen) eine Kündigung möglich ist.

Warten macht die Sache nicht besser - Vermieter sollten rasch handeln

Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, sollten Vermieter rasch handeln. Denn je länger beispielsweise eine Räumungsklage hinausgezögert wird, desto höher werden die Mietrückstände. Im Zweifel sollte der Vermieter frühzeitig anwaltlichen Rat bemühen.

Kompetente Rechtsberatung für Vermieter bei Kündigungsfragen

Damit Ihnen bei der Kündigung des Mietverhältnisses keine Fehler unterlaufen, wenden Sie sich am besten bereits im Vorfeld an uns. Wir prüfen dann, ob hinreichende Gründe vorliegen und beraten Sie hinsichtlich notwendiger Schritte und der Inhalte der Abmahnung bzw. Kündigung. Kommen Sie am besten schon gleich nach Ihrer Entscheidung für eine Kündigung zu uns und wir unterstützen Sie bei der Gestaltung einer rechtssicheren Kündigung bzw. Abmahnung Ihrer Mieter.

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