Die Haftstrafe, die jeweils achteinhalb Jahre beträgt, bleibt damit in dem zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verabredeten Rahmen und muss zudem erst später angetreten werden – auf Antrag der Staatsanwaltschaft setzte das Gericht die Verurteilten, die bereits mehr als vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht haben, zunächst auf freien Fuß.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte neben S. und K. auch zwei Mittätern zu Haftstrafen, einmal sechs und einmal viereinhalb Jahre.
Betrugsvorwurf konnte nicht aufgeklärt werden
Mit dem heutigen Urteil geht ein mehr als anderthalb Jahre (19 Monate mit 110 Verhandlungstagen) dauernder Prozess zu Ende. Die Verurteilung erfolgte wegen Untreue, den Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betruges ließ die Anklage fallen, im Gegenzug gestanden die Angeklagten die ihnen auch zur Last gelegte Untreue. Das Gericht konnte den Betrugsvorwurf nicht aufklären, weil das eine weitere, vermutlich jahrelange, Beweisaufnahme bedeutet hätte.
Im Firmengeflecht der S&K-Gruppe waren Anlegergelder in Höhe von rund 240 Millionen Euro „versickert“. Nach einem Bericht auf „hessenschau.de“ sind davon noch ungefähr 25 Millionen Euro vorhanden; dieses Geld fließt nach der Verurteilung allerdings nicht in die Staatskasse, sondern könnte für die Schadenswiedergutmachung zur Verfügung stehen. Insofern ist auch zu fragen, wer nun ein Zugriffsrecht auf das Geld hat.