Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Wohnungserwerb

Der Wohnungserwerb kommt durch einen notariellen Kaufvertrag zustande.

Häufig gibt der Erwerber zunächst ein notarielles Kaufvertragsangebot ab und der Verkäufer nimmt dieses Angebot vor einem Notar an.

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