Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Teilungserklärung

Durch eine Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile geteilt.

Durch eine Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in der Weise in Miteigentumsanteile geteilt, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz).

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