Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Swap

Als Swap wird eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien bezeichnet, die einen Austausch von Zahlungsströmen zum Inhalt hat.

Zu nennen sind insbesondere Zins- und Währungsswaps, die es den Vertragsparteien im Rahmen der Vereinbarung erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen Teile ihrer Finanzierung oder Refinanzierung zu bestimmten Kursen abzuwickeln. Hintergrund für Swaps ist zum Einen die Abtrennung des Risikos (zum Beispiel eines Zinssatzes oder eines Kredites) vom tatsächlichen Grundgeschäft. Während Banken Ihre Kredite nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen handeln können, lassen sich Swaps ohne Weiteres kaufen und verkaufen. Bildet das Swapgeschäft dabei die Risiken des Grundgeschäftes ab, ist eine Sicherung möglich.

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