Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Sondereigentum

Der Gegenstand des Sondereigentums wird in der Teilungserklärung festgelegt.

Zum Sondereigentum gehören in der Regel die dort bestimmten abgeschlossenen Räume, also insbesondere Wohnungen, Büros und Läden. Auch Keller und Dachbodenräume können in Verbindung mit einer Eigentumswohnung Sondereigentum darstellen.

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