Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung

Eine sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung liegt vor, wenn zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert der gekauften Sache ein besonders grobes Missverhältnis besteht.

Bei Grundstücksgeschäften ist dies bereits dann anzunehmen, wenn der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert des Grundstücks oder der Wohnung (z.B. Urteil des BGH vom 29.06.2007, Az. V ZR 1/06).

 

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