Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Schiffsfonds

Bei Schiffsfonds handelt es sich um geschlossene Fonds, die das während des Platzierungszeitraums eingesammelte Kapital in Schiffe investieren. Von der Funktionsweise ähneln sie geschlossenen Immobilienfonds.

Schiffsfonds und ihre verschiedenen Phasen

Anleger können wie bei geschlossenen Fonds üblich in der sogenannten Platzierungsphase bis zu einem bestimmten Punkt investieren: bei Schiffsfonds in verschiedene Schiffe. In der Regel ist dieser fixe Punkt das Erzielen einer konkreten Eigenkapitalquote. Das Eigenkapital von privaten Anlegern hat bei geschlossenen Fonds einen entscheidenden Einfluss auf beispielsweise die Gewährung und die Konditionen benötigter Kredite zur Finanzierung des kompletten Projekts. Aber es gibt auch Schiffsfonds, die ausschließlich auf Eigenkapitaleinlagen basieren. Nach Erreichen der Eigenkapitalquote wird der Fonds geschlossen und kein weiterer Anleger kann investieren. Dann beginnt für den Schiffsfonds die Betriebsphase. In dieser Phase geht es darum, dass die Reederei durch das Vermieten/Chartern der Schiffe mit jedem einzelnen Schiff Gewinne einfährt, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollen. Bis Gewinne eingefahren werden, kann es unter Umständen mehrere Jahrzehnte dauern: im Durchschnitt 10 bis 30 Jahre.

Mögliche Probleme mit Schiffsfonds

In der Regel sind Schiffsbeteiligungen mit verschiedenen Risiken und Problemen verbunden, die für Anleger erst über die Laufzeit hinweg deutlich werden. Oftmals ist Anlegern bei Vertragsschluss nicht bewusst, dass es Jahrzehnte dauern kann, bis Gewinne ausgeschüttet werden können. Gleichzeitig ist aber auch ein Zugriff auf die platzierte Kapitaleinlage nicht möglich, wodurch Geld dann nicht zur Verfügung steht, wann man es vielleicht gebraucht hätte oder brauchen würde. Ebenfalls ist im Regelfall nicht einmal eine Gewinnausschüttung garantiert. Das bedeutet, dass es bei Problemen – beispielsweise mit dem Chartern –keine Gewinne oder sogar einen Totalverlust der kompletten Geldeinlage gibt.

Anwaltliche Beratung in Berlin zu Schiffsfonds

Überlegen Sie, in einen Schiffsfonds zu investieren, und haben ein konkretes Angebot von Ihrer Bank vorliegen? Oder haben Sie Probleme mit Ihrer Schiffsbeteiligung und möchten sich anwaltlich beraten lassen? Nehmen Sie mit einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht der Kanzlei HEE Rechtsanwälte in Berlin Kontakt auf. Wir unterstützen Sie individuell und kompetent.

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