Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Rückgewährschuldverhältnis

Ein Rückgewährschuldverhältnis entsteht durch den Rücktritt gemäß § 346 Abs. 1 BGB.

Durch den Rücktritt erlöschen die vertraglichen Leistungspflichten und es ergibt sich dadurch die Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen und gezogenen Nutzungen Zug- um- Zug.

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