Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Rückabwicklung

Als Rückabwicklung bezeichnet man den Zustand, der erreicht wird, wenn der Kapitalanleger so gestellt wird, wie er stehen würde, wenn er sich an der Kapitalanlage nie beteiligt hätte.

Am Beispiel einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung bedeutet dies, dass der Haftungsgegner (z.B. Verkäufer, Vermittler oder Bank) die Wohnung übertragen bekommt und den Anleger im Gegenzug von allen Verbindlichkeiten, die er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft eingegangen ist, befreien muss. Das heißt unter anderem, dass der Anleger von dem Darlehen freigestellt werden muss und auch weitere Schäden, wie z.B. Zinszahlungen und Hausgelder ersetzt erhält, die er durch das Geschäft erlitten hat. Im Gegenzug muss der Anleger sich bei einer Rückabwicklung die Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Kapitalanlage hatte. Dies können im Beispiel der Eigentumswohnung Mieten und Steuervorteile sein.

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