Glossar
Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.
Paragraph 7 i EStG
Der Abschnitt gewährt Steuervorteile bei Baumaßnahmen an Baudenkmälern.
Nach § 7 i EStG kann der Erwerber eines Gebäudes, worunter auch Eigentumswohnungen zu verstehen sind, im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, steuerlich absetzen. Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen, benötigt der Steuerpflichtige eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, die bestätigt, dass die Aufwendungen für die Erhaltung des Gebäudes als Denkmal erforderlich waren.
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