Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Optionen und Optionsscheine

Als Option wird das Recht bezeichnet, eine bestimmte Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Als Optionsschein bezeichnet man eine verbriefte Option. Optionen werden insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Währungen und Edelmetalle ausgestellt. Dabei bildet die Währung bzw. der Kurs des Edelmetalls den sogenannten Basiswert. Im Fall von Indexoptionen ist Basiswert ein Finanzindex, also beispielsweise der DAX. Optionen zählen zu den hochspekulativen Finanzgeschäften; hierbei steht die Chance auf einen überdurchschnittlichen Gewinn dem Risiko eines Totalverlusts gegenüber. Erreicht wird dies durch den Leverage-Effekt zwischen Option und Basiswert.

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