Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind solche Kapitalanlagegesellschaften (KAG), die vollständig oder hauptsächlich in Immobilien investieren.

Die Kapitalanlagegesellschaft ist dabei der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterworfen. Anders als bei geschlossenen Immobilienfonds gelten für offene Immobilienfonds die Regeln des Investmentgesetzes, die auch eine Mindestausstattung des Fonds mit liquiden Mitteln vorschreiben. Dies hat für den Anleger regelmäßig den Vorteil, dass er im Rahmen der Verpflichtung des Fonds zur Rücknahme von Anteilen darauf bauen kann, dass der Fonds zur Rücknahme auch in der Lage ist. Im Rahmen der vermeintlichen Wirtschaftskrise kam es bei einigen offenen Immobilienfonds zur Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, weil mehr Anleger Anteile zurückgeben wollten als dem jeweiligen Fonds flüssige Mittel zur Verfügung standen.

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