Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Offene Fonds

Offene Immobilienfonds sind Kapitalanlagegesellschaften (KAG), die in die unterschiedlichsten Wirtschaftsgüter und andere Unternehmungen investieren.

Am bekanntesten sind offene Aktienfonds, die von einer Vielzahl von Gruppen angeboten werden. Die Kapitalanlagegesellschaft ist dabei der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterworfen. Anders als bei geschlossenen Fonds gelten für offene Fonds die Regeln des Investmentgesetzes, die auch eine Mindestausstattung des Fonds mit liquiden Mitteln vorschreiben. Dies hat für den Anleger regelmäßig den Vorteil, dass er im Rahmen der Verpflichtung des Fonds zur Rücknahme von Anteilen darauf bauen kann, dass der Fonds zur Rücknahme auch in der Lage ist. Im Rahmen der vermeintlichen Wirtschaftskrise kam es bei einigen offenen Immobilienfonds zur Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, weil mehr Anleger Anteile zurückgeben wollten als dem jeweiligen Fonds flüssige Mittel zur Verfügung standen. In den Anlagerichtlinien des Fonds ist festgelegt, in welcher Form der Fonds die Mittel investieren darf, und welche Grenzen für das einzelne Investment dabei zu beachten sind.

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