Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Miete

Als Miete wird das Entgelt bezeichnet, dass der Mieter für die Gebrauchsüberlassung einer Sache verpflichtet ist, an den Vermieter zu zahlen (§ 535 Abs. 2 BGB).

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