Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Vertragsverhältnisses gerichtet ist.

Eine Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Unter einer ordentlichen Kündigung ist die fristgerechte Kündigung nach den vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen zu verstehen. Eine außerordentliche Kündigung ist die fristlose Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist grundsätzlich ein besonderer Grund erforderlich.

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