Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Kick-back

Mit Kick-back wird im Allgemeinen eine Zahlung bezeichnet, die im Rahmen eines Anlagegeschäfts aus der Anlagesumme an einen der Beteiligten "zurückgezahlt" wird, man spricht auch von Rückvergütungen oder Retrozessionen.

Am häufigsten sind Kickbacks bei Geschäften unter Beteiligung eines Anlageberaters zu finden. Hier wird eine Zahlung des Verkäufers der Kapitalanlage an den Berater als Kickback bezeichnet. Andere Fälle von Kickbacks sind beispielsweise Zahlungen der depotführenden Bank an einen Vermögensverwalter oder Zahlungen der Fondsgesellschaft an die beratende oder depotführende Bank (Bestandsprovisionen).

Das Verschweigen von Kickback-Zahlungen kann zu einem Anspruch des Kapitalanlegers gegen den Empfänger und den Zahler des Kickbacks führen. Die Voraussetzungen sind allerdings je nach Fallkonstellation unterschiedlich, so dass eine pauschale Aussage hier nicht möglich ist.

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