Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Hebeleffekt

Unter Hebeleffekt (auch "Leverage") wird ein Phänomen verstanden, das auftritt, wenn Fremdmittel zu einem günstigeren Zins beschafft werden können als die Rendite des Unternehmens.

Hierdurch entsteht eine Marge, die sich im Unterschied der beiden Zinssätze ausdrückt. Beispiel: Ein Unternehmen erwirtschaftet eine Rendite von 10%, Kapital kann aber zu 6% Zinsen "eingekauft" werden. Die Marge beträgt dann 4%. Für je € 100,00 beschafftes Fremdkapital erhält der Investor also jährlich € 4,00 Rendite. Problematisch sind Kapitalanlagen regelmäßig dann, wenn mit einem Hebeleffekt geworben wird, ohne die damit regelmäßig verbundenen Risiken aufzuzeigen. Eine Rendite deutlich oberhalb des Zinssatzes, der für Fremdmittel gezahlt werden muss, ist ebenso regelmäßig mit einem deutlich erhöhten Risiko verbunden.

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