Glossar
Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.
Hausgeld
Als Hausgeld werden die von einem Wohnungseigentümer monatlich zu leistenden Zahlungen an den Wohnungseigentumsverwalter bezeichnet.
Durch diese Zahlungen werden die Lasten des Gemeinschaftseigentums sowie die Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und die Verwaltung nach dem Verhältnis des Anteils am Eigentum gedeckt (§ 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz).
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