Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Grauer Kapitalmarkt

Landläufig wird unter dem Grauen Kapitalmarkt jedoch der unregulierte, weitgehend nicht beaufsichtigte Kapitalmarkt verstanden.

Eine gesetzliche Definition des "Grauen Kapitalmarktes" gibt es nicht. Eine Prüfung von Produkten des Grauen Kapitalmarktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAfin) findet nur beschränkt statt.

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