Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Girovertrag

Ein Girovertrag ist ein Vertrag zwischen einer Bank und einem Kunden über die Einrichtung und Führung eines Girokontos.

Gesetzlich sind lediglich die grundlegenden rechtlichen Vertragspflichten der Bank geregelt. Die Bank muss aufgrund des Girovertrags für den Kunden ein Konto einrichten und ihm eingehende Zahlungen auf dem Konto gutschreiben. Weiterhin muss die Bank abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten des Kontos abwickeln und dem Kunden Angaben zur Person des Überweisenden und zum Verwendungszweck mitteilen.

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