Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Gesamtschuldner

Von Gesamtschuldnern spricht man dann, wenn mehrere Personen eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder von ihnen verpflichtet ist, auf Anforderung des Gläubigers die ganze Leistung zu erbringen.

Der Gläubiger kann also nach seinem Belieben von jedem der Schuldner die Leistung ganz oder zu einem Teil fordern. Der Gläubiger darf die Leistung aber insgesamt nur einmal fordern. Die Gesamtschuld ist in § 421 BGB geregelt.

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