Glossar
Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.
Genussschein
Genussscheine verbriefen sogenannte Genussrechte und machen diese damit handelbar.
Es handelt sich bei Genussscheinen um gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere, in der Gestaltung ist der Emittent daher weitgehend frei. Es gibt sowohl Genussscheine, die weitgehend Eigenkapitalcharakter haben, als auch solche, die eher Fremdkapital sind. Die Position desjenigen, der Geld in Genussscheinen anlegt, hängt gerade davon ab, ob eher Fremd- oder Eigenkapitalrechte bestehen. Dies gilt auch und gerade im Fall einer Insolvenz des Emittenten.
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