Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Fremdkapital

Unter Fremdkapital wird derjenige Anteil an Geldmitteln im Rahmen einer Finanzierung oder eines Unternehmens verstanden, der "von außen" eingebracht wird.

Im Gegensatz zum Eigenkapital wird das Fremdkapital üblicherweise verzinst, das heißt, der Kapitalgeber erhält eine Entschädigung für die Kapitalüberlassung.

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