Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Eigentumswohnung

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz).

Haftungsausschluss:

Die Informationen dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und sollen eine solche auch nicht ersetzen. Sie dienen allein der Darstellung der Kanzlei HEE Rechtsanwälte.