Glossar
Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.
Darlehen
Als Darlehen bezeichnet man die Überlassung von Geld auf Zeit.
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen (§ 488 Abs. 1 Satz 1 BGB). Regelmäßig erfolgt dies durch ein Kreditinstitut, welches für den Darlehensbetrag Zinsen in vereinbarten Höhe verlangt.
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