Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein Sicherungsmittel, das verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück ein zweites Mal verkaufen kann.

Es wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und sichert den Käufer eines Grundstücks/einer Immobilie bis er selbst als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist.

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