Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Atypisch stille Beteiligungen

Atypisch stille Beteiligungen kommen als Kapitalanlage zwischen einem Unternehmen und einem Anleger im Zwei-Personen-Verhältnis zustande.

Anders als bei KG und GbR handelt es sich nicht um eine sogenannte Publikumsgesellschaft; dies hat gerade im Bereich möglicher Schadensersatzansprüche den Vorteil, dass solche Ansprüche direkt gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden können.

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