Glossar

Die Verwendung von Fachbegriffen lässt sich bei der Darstellung von komplexen juristischen und wirtschaftlichen Problemen leider nicht verhindern. Einige dieser Begriffe können Sie in unserem Glossar genauer nachlesen. Auf das Glossar können Sie auch direkt aus dem jeweiligen Text zugreifen. Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss am Ende dieser Seite.

Aktie

Als Aktie bezeichnet man den kleinsten verbrieften Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Die Aktie ist damit ein Anteilsschein, der dem Aktionär bestimmte Rechte einräumt. Zu den Rechten des Aktionärs gehört insbesondere die Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Hinsichtlich des Stimmrechts, das dem Aktionär dabei zusteht, ist allerdings nach den verschiedenen Aktienarten zu unterscheiden. So gibt es neben der klassischen Inhaberaktie die Unterscheidung nach Vorzugs- und Stammaktien, stimmrechtslosen und Namensaktien.

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