Keine Abfindung vom Arbeitgeber?

Wir helfen!

Vorab ist es wichtig zu wissen, dass durch eine Kündigung, auch nach sehr langer Betriebszugehörigkeit, nicht automatisch ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine entsprechende Regelung in dem zugrunde liegenden Sozialplan, Tarifvertrag, Geschäftsführervertrag oder dem jeweiligen Einzelvertrag besteht, eine Abfindung in einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag geregelt wurde oder der Arbeitgeber eine Abfindung im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung anbietet.

Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Abfindung besteht, prüft unsere Anwaltskanzlei gerne für Sie. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so besteht immer noch die Möglichkeit, die Chancen einer Kündigungsschutzklage auszuloten und dem Arbeitgeber anzubieten, auf diese Klage zu verzichten, wenn er bereit ist, eine Abfindung zu zahlen.

Gründe für eine freiwillige Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers

Sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage relativ hoch, entscheiden sich viele Arbeitgeber dazu, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Dies liegt daran, dass sie, wenn sie den Rechtsstreit verlieren, den Arbeitnehmer nicht nur weiterhin beschäftigen müssen, sondern auch den Verzugslohn nachzuzahlen haben, der seit der Kündigung entstanden ist. Sie müssten den Lohn dann also nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer in der Zeit nicht für die Firma tätig war. Dies wirkt sich natürlich umso gravierender aus, je länger sich die Kündigungsschutzklage hinzieht.

Je nach Verhalten des Arbeitgebers, kann das Gericht ansonsten auch zu dem Schluss kommen, dass das Arbeitsverhältnis für den Angestellten nicht mehr zumutbar ist und kann stattdessen eine Abfindung festlegen.

Anwaltliche Unterstützung bei der Abfindungsforderung

Die entscheidende Frage ist nun, wie hoch Ihre Forderung dem Arbeitgeber gegenüber ausfallen kann, damit er diese akzeptiert und Ihnen die gewünschte Abfindungssumme zahlt – Hier kommen wir ins Spiel. Dank unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, können wir schnell erkennen, wie hoch Ihre Aussichten auf einen positiven Ausgang einer möglichen Kündigungsschutzklage sind und legen anhand dessen fest, welche Abfindungssumme Sie Ihrem Arbeitgeber nennen können.

Wichtig ist hierbei auch, die Kündigung genau unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob diese vor Gericht wirklich standhalten würde. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertreten wir Sie natürlich während des gesamten Prozesses, um eine professionelle Verhandlungsführung sicher zu stellen und Ihre Chancen voll auszuschöpfen.

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