In einer von HEE Rechtsanwälte für eine Anlegerin der InfraTrust Premium Eins GmbH & Co. KG des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) geführten Klage hat das Landgericht Berlin die FiNUM Private Finance AG (vormals: SRQ FinanzPartner AG) zu Schadensersatz in erheblicher Höhe verurteilt.
Nach Auffassung des Gerichts hat die FiNUM Private Finance AG gegen Pflichten aus einem zwischen ihr und der Klägerin zustande gekommenen Beratungsvertrag verstoßen. Konkret hatte es die FiNUM nach den Feststellungen des Landgerichts unterlassen, auf einen Widerspruch zwischen den von ihr verwendeten Unterlagen und den tatsächlichen Eigenschaften des Produkts hinzuweisen. Während in diversen von der FiNUM verwendeten Unterlagen die Rede von einer „Mindest-Garantierendite“ ist, existiert eine solche im Fonds tatsächlich nicht.
Die FiNUM hat im Verfahren versucht, die Verantwortung für die in der Beratung verwendeten Unterlagen auf die BAC abzuwälzen. Dem ist das Landgericht allerdings, zu Recht, nicht gefolgt. Im Rahmen eines hier anzunehmenden Beratungs-, aber selbst in einem reinen Vermittlungsvertrag, sei auf derart eklatante Widersprüche durch das Beratungsunternehmen selbst hinzuweisen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.