Auswirkungen der Mietpreisbremse in Berlin – Mieter haben Erstattungsanspruch

Über den Nutzen der Mietpreisbremse werden die unterschiedlichsten Aufassungen vertreten. Immer wieder ist auch vorgebracht worden, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen unwirksam sei.

Mit Urteil vom 29.03.2017, 65 S 424/16, hat das Landgericht Berlin in zweiter Instanz entschieden, dass die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung 2015 zur Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten einer Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts des Vermieters wirksam ist.

Dies führt dazu, dass Mieter bei entsprechenden Verstößen des Vermieters Anspruch auf die Rückzahlung von überzahlter Miete haben. Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn Mieter bereits bei der Begründung des Mietverhältnisses eine Untervermietungserlaubnis erwirken und die Summe der später erzielten Untermiete über der aufgrund der Mietpreisbremse zu „deckelnden“ Hauptmiete liegt.

Die erkennende Kammer des LG Berlin hat die Revision nicht zugelassen.



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