Zunächst hat das Landgericht Berlin in dem Fall festgestellt, dass sich die Confilias GmbH die Handlungen ihres Vertreters zurechnen lassen muss. Ebenso zur Überzeugung des Landgerichts Berlin stand nach ausführlicher Beweisaufnahme fest, dass die von HEE Rechtsanwälten vertretene Klägerin falsch und unvollständig beraten wurde. Der für die Confilias GmbH tätige Berater hat gegenüber der Klägerin stets die Sicherheit der Kapitalanlage betont. Wie das Gericht feststellte, war die Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG jedoch alles andere als sicher. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mit einer ganz ähnlichen Entscheidung ist das Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. zur Verurteilung eines selbstständigen Beraters gelangt. Der beklagte Berater hat vor Gericht eingestanden, dass er das Risiko eines Totalverlustes selbst für nahezu ausgeschlossen erachtet hat, da die Investition ja grundbuchlich abgesichert sei. Dies stimmte jedoch nicht. Daher ist das Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. zu einer Verurteilung gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In etlichen weiteren Fällen konnten wir für unsere Mandanten Vergleiche in gerichtlichen Verfahren abschließen.
Anleger, die noch immer unentschlossen sind, ob sie wegen ihrer Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG etwas unternehmen sollen, sollten ihre Ansprüche überprüfen lassen.