Überlastung und lange Bearbeitungszeiten beim Amtsgericht Leipzig

Nachdem unsere Mandanten in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Leipzig im Frühjahr 2014 obsiegten, stellten wir den entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag und warten auf den Kostenfestsetzungsbeschluss nun schon seit mehreren Wochen.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist für unsere Mandanten sehr wichtig, da die Gegenseite aufgrund dieses Beschlusses verpflichtet ist, die in dem Rechtsstreit angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an unsere Mandanten zu erstatten. Ohne den Beschluss kann die Gegenseite also zur Zahlung der verauslagten Kosten unserer Mandanten nicht gezwungen werden.

Nachdem wir in diesem vor dem Amtsgericht Leipzig geführten Verfahren schon länger auf den Kostenfestsetzungsbeschluss warten und uns nun letztlich im Interesse unserer Mandanten veranlasst sahen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den bearbeitenden Rechtspfleger zu erheben, erhielten wir vom Amtsgericht Leipzig ein Rundschreiben, das Sie über das unten stehende pdf-Dokument einsehen können.

In dem Rundschreiben teilt das Gericht mit, dass aufgrund hoher Arbeitsbelastung die Bearbeitungszeit in den Kostenfestsetzungsverfahren in den Zivilabteilungen I und II derzeit zwei bis  sechs Monate betragen würde. Ferner teilt das Gericht mit, dass die Rechtspfleger der entsprechenden Abteilungen die aufgelaufenen Anträge schnellstmöglich bearbeiten. Über einen mitgeteilten Link kann sogar der Stand der Bearbeitung eingesehen werden.

Wie es zu diesem immensen Bearbeitungsrückstand kam, teilt das Gericht leider nicht mit. Jedoch zeigt sich nun auch an dem aktuellen Beispiel des Amtsgerichts Leipzig, dass die ständige Überlastung der deutschen Justiz auf dem Rücken ihrer Mitarbeiter und dann letztlich zu Lasten der Bürger ausgetragen wird.



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