Stiftung Warentest: Informationsblätter für Festzinsprodukte sind oft unvollständig

Die Stiftung Warentest hat nach Presseberichten jüngst die Informationsblätter zu Festzinsprodukten genauer unter die Lupe genommen, wie sie von einigen Banken angeboten werden. Diese „Beipackzettel“ sind für zahlreiche Anlageklassen und Produkte wie zum Beispiel Aktien, Fonds und Zertifikate gesetzlich vorgeschrieben, nicht jedoch für festverzinsliche Anlagen.

Demnach äußert sich die Stiftung Warentest denn auch zunächst positiv darüber, dass zahlreiche Banken die Informationsblätter auch für Festzinsanlagen anbieten. Zugleich kritisieren die Tester allerdings, dass lediglich drei Banken mit „gut“ abgeschnitten hätten, und dass in zahlreichen Fällen die Produktinformationen nicht vollständig sind. So fehlten zum Teil die Angaben etwa zur Zinshöhe, zur Risikostufe oder zur Gesamtrendite.

Anleger sollten hier unserer Auffassung nach berücksichtigen, dass auch Festzinsanlagen nicht grundsätzlich ohne Risiko sind, selbst wenn dies häufig suggeriert wird. Vor einer Anlage auch in vermeintlich einfache Produkte mit niedriger Risikoeinstufung sollte sich der Anleger ein genaues Bild von dem angestrebten Produkt machen und gegebenenfalls seinen Bankberater direkt befragen. Zu Dokumentationszwecken für eine erfolgte Beratung empfiehlt es sich, die gestellten Fragen und Antworten entweder in das Beratungsprotokoll aufzunehmen, oder schlicht einen Zeugen zur Beratung mitzubringen. Erfahrungsgemäß haben Anleger oft Schwierigkeiten, eine fehlerhafte Beratung zu beweisen, beispielsweise wenn die Beratung ausschließlich zwischen Bankberater und Kunde stattfindet und ein Protokoll nicht oder nur lückenhaft erstellt wird.



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