SPS BANK N.V. – Untersagung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Kreditgeschäftes durch die BaFin

Der SPS Bank N.V. aus den Niederlanden ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Betreiben des Einlagengeschäftes und das Betreiben von Kreditgeschäften untersagt worden. Zugleich hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung der nun untersagten Geschäfte angeordnet.

Auch wenn die BaFin immer wieder ähnliche Untersagungen ausspricht, ist der Fall der SPS Bank augenscheinlich doch etwas ungewöhnlicher. Nach der Selbstdarstellung der SPS Bank auf ihrer deutschsprachigen Homepage (<link http: spsbank.com>spsbank.com) besteht diese bereits seit dem Jahr 2006. Wie es sein kann, dass sich eine Gesellschaft über zehn Jahre als Bank bezeichnet und tatsächlich auch erlaubnispflichtige Bankgeschäfte vornimmt, ohne über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen, ist kaum nachvollziehbar. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Erlaubnis der BaFin fehlt, sondern es ebenso an einer Erlaubnis durch die Europäische Zentralbank und der niederländischen Aufsichtsbehörde (DNB) mangelt. Zu der entsprechenden Meldung der BaFin gelangen Sie über folgenden Link <link http: bit.ly>bit.ly/2as4xGS

Kreditkarte trotz negativer Schufa

Auffällig an dem Angebot der SPS Bank ist zudem, dass die SPS Bank mit der Vergabe von Kreditkarten trotz negativer Schufa wirbt.

Kunden der SPS Bank N.V. sollten sich nach den Auswirkungen der nun angeordneten unverzüglichen Abwicklung informieren.



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