Solidaritätsfonds – Rettungspaket für Kleinunternehmer und Selbständige

Auch der Bund selbst schaltet sich in die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise ein.

Er wird in einem Bereich tätig, der besonders betroffen ist – derjenige der allein Selbständigen und der Kleinunternehmen bis zu zehn Arbeitnehmern.

Aus dem Programm werden zehn Milliarden Euro als direkte Zuschüsse („verlorene Zuschüsse“) und weitere dreißig Milliarden Euro als Darlehen vergeben. Die Vergabe soll hierbei unbürokratisch und schnell erfolgen, was angesichts der für zahlreiche kleine Unternehmen und Selbständige mit geringer Liquidität auch dringend erforderlich ist. Die Vorgaben sind offensichtlich niederschwellig, so dass Anträge schnell gestellt werden können.Beim Solidaritätsfond handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes, so dass hier zunächst ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden muss. In der Woche ab dem 23.03.2020 sollte das Programm verfügbar sein.

Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen sollten sich gerade mit Blick auf bestehende Zahlungsverpflichtungen und das nahende Monatsende mit den damit erfahrungsgemäß verbundenen Zahlungsverpflichtungen möglichst rasch um die Erhaltung ihrer Liquidität kümmern.

Wenn Sie bei Planung, Beantragung oder Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise Hilfe brauchen, wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts Mandanten auch gegenüber Banken und unterstützen Selbständige und Unternehmen bei der Planung und Problembewältigung.

Sie erreichen uns derzeit bevorzugt per Mail unter info@hee-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 030-856137720.



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