SANTA-R Schiffe – Rückzahlungsaufforderung durch Insolvenzverwalter erhalten? Wir unterstützen Sie!

Sie haben ein Anschreiben der Rechtsanwälte Münzel & Böhm erhalten, in dem Sie von Insolvenzverwalter Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick zu einer Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden? Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nach, denn unter Umständen lässt sich eine Rückzahlung abwenden.

Als Fach- und Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten Sie HEE Rechtanwälte professionell und individuell zu dieser sensiblen Thematik. In jedem Fall ist eine Prüfung notwendig, ob der Anspruch des Insolvenzverwalters tatsächlich Bestand hat. Lesen Sie nachstehend mehr zum kompletten Sachverhalt:

Insolvenzverfahren bereits 2014 eröffnet

Über das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa R Schiffe“ mbH & Co. KG ist bereits im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. von Diepenbroick wurde hierfür auf Beschluss des Amtsgerichts Niebüll zum Insolvenzverwalter bestellt.

Rückforderungen von Ausschüttungen verbreiten Verunsicherung

In den letzten Tagen werden Anleger nun mit der Rückforderung von Ausschüttungen, die sie während der Fondslaufzeit erhalten haben, konfrontiert, wodurch Anleger sehr verunsichert sind. Allerdings stellt sich nun die Frage, ob die Anleger solche Forderungen auch tatsächlich begleichen müssen.

Müssen Ausschüttungen wirklich zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich sind Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligt haben, aus der Vorschrift des § 172 Abs. 4 HGB verpflichtet, solche Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren. Allerdings haben sich zahlreiche Anleger des „SANTA-R Fonds“ nicht als Kommanditisten, sondern als Treugeber über eine Treuhandbeteiligung an der Gesellschaft beteiligt.

In solchen Fällen ist fraglich, ob nicht bereits eine Verjährung der Forderung des Insolvenzverwalters eingetreten ist. Die Eröffnung des Verfahrens, die bereits im Jahr 2014 lag, ist damit zumindest ein Anknüpfungspunkt für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist, sodass nach der Regelverjährung Ansprüche zum Ende des Jahres 2017 verjährt sein könnten.

Hinzu kommt die Frage, ob tatsächlich in allen betroffenen Jahren die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt waren.

Rückzahlung lässt sich unter Umständen abwenden

Da sich die individuelle Rechtslage in diesem Fall ohne tiefere Einblicke nicht vollständig klären lässt, empfehlen wir Anlegern, sich anwaltliche Unterstützung von HEE Rechtsanwälte zu holen. Sie sollten zumindest nicht ohne Prüfung des Einzelfalls an den Insolvenzverwalter zahlen. Denn unter Umständen lässt sich die Zahlungsverpflichtung – bei entsprechender Fallkonstellation – abwenden. Selbstverständlich klären wir Sie vorab transparent über entstehende Rechtanwaltskosten auf. Denken Sie in diesem Zusammenhang daran: Eine anwaltliche Beratung wird sich trotz der Kosten lohnen, da Sie so die Gewissheit haben, diverse rechtliche Möglichkeiten überprüft und ausgeschöpft zu haben.



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