P&R - Quote fällt offenbar höher aus als zunächst erwartet

Einer Mitteilung der Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaft aus Grünwald zufolge können sich Anleger Hoffnungen auf höhere Quoten im Rahmen des Insolvenzverfahrens machen.

Noch vor einem Jahr wurde mit einer Quote von etwas mehr als 15 % gerechnet, nun können Anleger hoffen, ca. 30 bis 35 % ihrer Forderung zu erhalten. Es wurden über 87.000 Forderungsanmeldungen eingereicht und die Insolvenzverwalter gehen von einem feststellbaren Forderungsvolumen von insgesamt etwas mehr als 3 Mrd. Euro für alle vier insolventen P&R-Gesellschaften aus.

Bis Ende 2019 schon mehr als 250 Mio. Euro realisiert

Nach Auskunft der Insolvenzverwalter sei es das Ziel, mehr als eine Milliarde Euro aus der Verwertung der Container zu erlösen und den Erlös dann in mehreren Abschlagszahlungen an die entsprechenden Gläubiger zu verteilen. Die Insolvenzverwalter der Kanzlei Jaffé aus München streben eine erste Abschlagszahlung in 2020 an, da bis Ende 2019 mit einem Viertel der Erlöse gerechnet wird. Der Pressemitteilung vom 23.10.2019 der Insolvenzverwalter lässt sich die für Anleger erfreuliche Mitteilung entnehmen, dass bis zum Jahresende 2019 bereits mehr als 250 Mio. Euro realisiert sein werden.

Pilotverfahren vor dem Bundesgerichtshof zur Rückforderung von Zahlungen

Etwas Unsicherheit bleibt für die Anleger der insolventen P&R-Gesellschaften dennoch bestehen. Im Frühjahr 2019 hatten die Insolvenzverwalter zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zwar Vergleiche vorgeschlagen und eine klare Mehrheit der Anleger hat diese auch akzeptiert; mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse haben die Insolvenzverwalter dann diese Vergleiche auch angenommen. Dennoch wollen die Insolvenzverwalter unabhängig von den geschlossenen Vergleichen vor dem Bundesgerichtshof in einem Musterverfahren klären lassen, ob Anleger Geld zurückzahlen müssen, das sie bis zu 4 Jahre vor der Insolvenz von den P&R-Gesellschaften erhalten haben. Auch die Anleger, die seinerzeit einen Vergleich geschlossen haben, müssen – je nach Ausgang des Pilotverfahrens – mit einer Rückforderung rechnen. In der Pressemitteilung vom 23.10.2019 führen die Insolvenzverwalter zu dem Thema Rückforderung aus: „Falls Anleger Rückzahlungen leisten müssen, können sie in korrespondierender Höhe Insolvenzforderungen anmelden und erhalten hierauf eine Quote.“

Gläubiger können ab Dezember 2019 die Forderungsfeststellung prüfen

Nachdem die angemeldeten Forderungen in den Prüfterminen Ende November 2019 offiziell festgestellt wurden, sollten Anleger ab Dezember 2019 das Gläubigerinformationssystem nutzen und über den eigenen Zugang prüfen, ob und in welcher Höhe die von ihnen angemeldete Forderung festgestellt wurde. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt wurden, erhalten darüber keine gesonderte Nachricht durch das Insolvenzgericht. Nur die Gläubiger, deren Forderungen teilweise oder gar ganz bestritten wurden, werden schriftlich entsprechend informiert.



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