Moratorium über Noa Bank verhängt

Die Noa Bank GmbH und Co. KG (Noa Bank), im vergangenen Jahr gegründet und angetreten, den bundesdeutschen Kapitalmarkt um eine weitere ethisch korrekte Variante zu bereichern, hat sich offenkundig im Kreditgeschäft übernommen. Dies führte zur Verhängung eines sogenannten Moratoriums durch die BaFin, die Bankenaufsichtsbehörde.

Hintergrund soll nach Presseberichten gewesen sein, dass die Noa Bank bei einem vergleichsweise geringen Eigenkapital allein 27 Millionen Euro zur Finanzierung der zum Konzern gehörenden Noa Factoring AG eingesetzt hat. Die Frage, die sich gegebenenfalls im Insolvenzverfahren stellen wird, ist, ob dieser im Verhältnis zum Kapital große Kredit rechtzeitig an die BaFin gemeldet worden ist und ob die Behörde angemessen auf eine solche Meldung reagiert hat.

Offenkundig ist es bei der Noa Bank nach Finanzierung der Noa Factoring AG und der dann folgenden Insolvenz der Noa Factoring AG zur Realisierung eines sogenannten Klumpenrisikos gekommen. Dies bedeutet, dass der Ausfall eines einzigen Schuldners der Bank das gesamte Eigenkapital aufgezehrt hat. Wie genau die wirtschaftliche Beziehung der Noa Bank zur Noa Factoring AG ist, lässt sich den derzeit von der Bank zur Verfügung gestellten Informationen nicht ohne Weiteres entnehmen.

Für die Bankkunden, die bei der Noa Bank Gelder angelegt haben, sind Ansprüche bis zu einer Höhe von € 50.000,00 über das gesetzliche Einlagensicherungssystem geschützt. Einer weiteren Entschädigungseinrichtung war die Noa Bank nicht angeschlossen.

Anleger, die einen Betrag über € 50.000,00 angelegt haben, sollten sich daher rechtzeitig rechtlichen Rat zu den Möglichkeiten der Geltendmachung ihrer Ansprüche einholen.



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